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Zuschüsse für behindertengerechten Umbau von Wohneigentum

Das Land Hessen stellt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Jahr 2018 wieder Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung.

Gefördert werden ausschließlich Wohnungen, die vom Eigentümer oder einem direkten Angehörigen mit einer Schwer- bzw. Schwerstbehinderung oder einer Einstufung in einen Pflegegrad selbst genutzt werden. Es können Kostenzuschüsse bis zu 50 Prozent der Maßnahmekosten gewährt werden. Jedoch gibt es eine Zuschussobergrenze.
Diese ist von der Baumaßnahme abhängig und liegt bei

•    Bad: Um-/Einbau                                                  max. 5.000 Euro
•    Küche: Um-/Einbau                                               max. 5.000 Euro
•    Lift-/Aufzugseinbau                                               max. 6.000 Euro
•    Alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen        max. 2.500 Euro

Maßnahmen unter 1.000 Euro oder deren Finanzierung nicht gesichert ist sowie Eigenleistungen werden nicht gefördert. Vor Bewilligung der Fördermittel durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank darf mit dem Bau nicht begonnen werden.

Da es sich hier um ein Programm der sozialen Wohnraumförderung mit begrenzten Mitteln handelt, erfolgt die Vergabe der Fördermittel nach einer Priorisierung des Behinderungsgrades und der sozialen Dringlichkeit. Es können keine Maßnahmen gefördert werden, die nicht konkret benötigt werden. Ausgenommen von der Förderung sind Mietwohnungen, die Erweiterung bestehender Wohngebäude sowie Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb einer Gebrauchtimmobilie.

Für weitere Informationen können sich interessierte Bürger an die Wohnungsbauförderungsstelle des Werra-Meißner-Kreises, Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone, Telefon 05651/302-4712, E-Mail: petra.bason-john@werra-meissner-kreis.de, wenden.

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