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Beruf und Pflege

Die Organisation der pflegerischen Versorgung stellt insbesondere berufstätige pflegende Angehörige vor nicht unerhebliche Hürden. Neben der Betreuung der pflegebedürftigen Person gilt es neben der beruflichen Tätigkeit meist noch Haushalt und Familienleben zu arrangieren.

Die Bundesregierung hat mit Neuregelungen im Familienpflegezeitgesetz und im Pflegezeitgesetz die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert, so dass sich berufstätige pflegende Angehörige eine kurzfristige oder längerfristige Auszeit nehmen können. 

Ausführliche Informationen können Sie dem Link folgend der Internetseite des Bundesfamilienministeriums entnehmen.http://www.wege-zur-pflege.de