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Stationäre Pflegeeinrichtungen

Tagespflege- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege)

Die Tages- und Nachtpflege bietet eine Möglichkeit, so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Dies v.a. dann, wenn nicht rund um die Uhr eine Betreuungsperson zur Seite steht. Durch diese sogenannte teilstationäre Versorgungsform werden pflegebedürftige Personen tagsüber oder in seltenen Fällen auch nachts in einer Einrichtung betreut. Diese Versorgung bietet vor allem berufstätigen pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, Ihrer Arbeit weiterhin nachzugehen. Angehörigen von Demenzkranken mit einem gestörten Tag- Nacht-Rhythmus kann insbesondere das Angebot der Nachtpflege eine erhebliche Entlastung bieten. Nähere Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten erhalten Sie hier: Leistungen der Pflegeversicherung


Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflegeeinrichtungen dienen der vorübergehenden Pflege und werden insbesondere während der Urlaubszeit pflegender Angehöriger in Anspruch genommen. Ein Großteil der vollstationären Pflegeeinrichtungen bietet diese Möglichkeit an. 


Alten- und Pflegeheime

Wenn die notwendige Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, kann die pflegebedürftige Person in ein Alten- und Pflegeheim zur weiteren Versorgung und Betreuung umziehen. Ist eine Einstufung ab Pfleggrad 2 erfolgt, übernimmt die Pflegekasse Sachleistungen (Pflegesatz). Die Beträge staffeln sich nach den Pflegestufen und werden monatlich gezahlt. Die Pflegeversicherung übernimmt allerdings nur die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Unterkunfts- und Verpflegungskosten muss der Bewohner selbst zahlen. Reichen die eigenen finanziellen Ressourcen zur Deckung dieser Kosten nicht aus, kann ein Antrag bei dem zuständigen Soziahilfeträger zur Übernahme der Heimkosten gestellt werden. Nähere Informationen hierzu können Sie nebenstehendem Infobrief entnehmen.