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Rundfunk und Telefonkosten

Empfänger von laufenden Sozialleistungen (z.B. Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt) können von der Rundfunkgebührenpflicht befreit  werden. Menschen mit Behinderung, bei denen das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist, erhalten eine Beitragsermäßigung auf 5,99 € pro Monat. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung, im Fachbereich 4 Jugend, Familie, Senioren und Soziales der Kreisverwaltung oder auf der Homepage des Rundfunkbeitrags unter https://www.rundfunkbeitrag.de. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland „ARD ZDF Deutschlandradio“, Beitragsservice, 50656 Köln , Service-Telefon: 018 59995 0100* (ehemals GEZ).

Telefonkosten (Sozialtarif der Telekom)

Wer eine Befreiung von der Rundfunkbeitrags beantragt und bewilligt bekommen hat oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF besitzt, kann darüber hinaus mit dem sogenannten Sozialtarif der Telekom Vergünstigungen beantragen.

Die soziale Vergünstigung besteht aus einer monatlichen Gutschrift in Höhe von 6,94 Euro bzw. 8,72 Euro für blinde, gehörlose und sprachbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 auf die Telefonkosten. Die Vergünstigungen gelten für selbst gewählte Standardverbindungen. Jeder berechtigte Kunde erhält nur eine soziale Vergünstigung für überwiegend privat genutzte Anschlüsse. Die soziale Vergünstigung wird auch gewährt, wenn ein Angehöriger, der mit in der Hausgemeinschaft lebt, die Voraussetzungen erfüllt.

Nähere Informationen erhalten Sie bei:

Deutsche Telekom AG
Kundenservice
53171 Bonn

oder in jedem Telekom-Shop