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Wohngeld

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder für die Wohnbelastung bei Hauseigentum (Lastenzuschuss).

Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte einen Anspruch geltend machen. Sofern Sie allerdings eine Transferleistung, wie z.B. Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, erlischt der Wohngeldanspruch. Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung,
  • der Höhe des Haushaltseinkommens.

Den Vordruck des Wohngeldantrages erhalten Sie entweder bei der Kreisverwaltung Werra-Meißner-Kreis oder Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.