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Instrumente der Willensbekundung

Patientenverfügung

Mit Hilfe einer Patientenverfügung können Sie sich direkt an die behandelnde Ärzteschaft wenden und bestimmen, wie Sie in Situationen, in denen Sie nicht mehr entscheiden können, medizinisch behandelt werden wollen. Eine Patientenverfügung ist besonders wichtig für das Lebensende, wenn Sie befürchten, dass Ihre persönliche Vorstellung von einem würdevollen Sterben nicht umgesetzt wird. Sie können beispielsweise festlegen, welche lebensverlängernden Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Weil der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen eine schwerwiegende Entscheidung ist, sollte man sich die Formulierungen genau überlegen und möglichst mit seinem Arzt abstimmen. Die Patientenverfügung sollte möglichst aktuell und handschriftlich verfasst sein, oder im Falle eines Ankreuzformulars sämtliche Aspekte berücksichtigen.

Zu Mustern für Ankreuzformulare bzw. Textbausteine für Patientenverfügungen gelangen Sie über nebenstehende Links bzw. Downloads.


Vorsorgevollmacht

Durch einen Unfall, eine Erkrankung oder im fortschreitenden Alter kann jeder von uns in eine Situation kommen, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und auf die Hilfe von anderen angewiesen ist. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, im Bedarfsfall sämtliche wichtigen Angelegenheiten zu Gesundheit, Vermögen etc. auch über den Tod hinaus für Sie zu regeln. Sie ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmtheit. Wichtig ist, dass Sie Vertrauen zu der bevollmächtigten Person haben und diese geschäftsfähig ist, um die Tragweite der Entscheidungen zu erkennen. Die Vorsorgevollmacht unterliegt keiner besonderen Formvorschrift, muss aber unbedingt persönlich unterschrieben werden, Zur besseren Akzeptanz der Vollmacht, können Sie Ihre Unterschrift durch die Betreuungsbehörde, das Ortsgericht oder einen Notar beglaubigen lassen. Alternativ können Sie eine Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer vornehmen lassen. Über rechtsstehenden link kommen Sie zu einem Muster für eine Vorsorgevollmacht.

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer mit Ihrer rechtlichen Betreuung beauftragt werden soll. Sie können in dieser aber auch niederschreiben, wer keinesfalls für diese Aufgabe in Betracht gezogen werden soll und welche Wünsche und Gewohnheiten von dem Betreuer respektiert werden sollen. Eine Betreuungsverfügung ist meist auch Bestandteil einer Vorsorgevollmacht. Über nebenstehenden link gelangen Sie zum Muster einer Betreuungsverfügung.