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Betreutes Wohnen

Das "Betreute Wohnen" etabliert sich zunehmend als Wohnform im höheren Lebensalter. In dieser Form verbinden sich die Selbstbestimmtheit des Lebens im eigenen Haushalt mit der Sicherstellung der Versorgung im Bedarfsfall. Die barrierefreie, altersgerechte Wohnung im Zusammenhang mit allgemeinen Betreuungsleistungen bilden die Basis dieser Wohnform, frei wählbare Serviceleistungen ergänzen das Angebot.

Als Wohnangebot sollte eine vollständige, abgeschlossene Wohnung zur Verfügung stehen, welche die Privatsphäre wahrt. Die allgemeinen Betreuungsleistungen werden verpflichtend und pauschal den Mietern in Rechnung gestellt. Sie sollten folgende Leistungen umfassen:

  • Notrufdienst            
  • Haustechnischer Sevice          
  • regelmäßige Beratung in Form fester Sprechzeiten und zugehender Beratung zu Fragen der Wohnsituation und allgemeiner Lebensführung  
  • Vermittlung konkreter Hilfen und Dienstleistungen vor Ort        
  • Förderung des gemeinschaftlichen Zusammenlebens

Die Serviceleistungen sind frei wählbar und werden gesondert abgerechnet. Dazu zählen beispielsweise:   

  • Mahlzeitendienste          
  • hauswirtschaftliche Dienste          
  • pflegerische Dienste       

Der Begriff "Betreutes Wohnen" ist nicht geschützt, bei bestehendem Interesse ist eine genaue Analyse der einzelnen Einrichtungen notwendig. 

Weitere Informationen finden Sie im Wegweiser "Älter werden und Pflege ab Seite 48.