Neue Wohnformen
"Nicht für alle Menschen kommen die gängigen Modelle des Wohnens im Alter in Frage, so dass sich immer mehr Personen für alternative Wohnformen interessieren.
Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Menschen immer älter werden, wurden in den vergangenen Jahrzehnten erste Erfahrungen mit neuen Wohnformen gesammelt.
Gemeinschaftliches Wohnen
Gemeinschaftlichen Wohnprojekten liegt die Idee des „selbstbestimmten“ Lebens in einer Gemeinschaft zugrunde. Die Gemeinschaft kann je nach Wunsch und Möglichkeiten altershomogen oder altersgemischt sein. Aufgrund des breiten Spektrums und der fließenden Grenzen gemeinschaftlicher Wohnprojekte existiert keine einheitliche Definition für diese Art des Zusammenlebens, jedoch lassen sich die wichtigsten Merkmale wie folgt beschreiben:
- Die Gemeinschaft beginnt bereits vor dem Einzug.
- Die BewohnerInnen sind an der Projektentwicklung entweder als Initiatoren oder als Mitwirkende beteiligt.
- Zum Selbstverständnis aller Wohnprojekte gehört die gegenseitige Hilfe.
- Die BewohnerInnen organisieren die Art und Weise ihres Zusammenlebens selbst. Kommunikations- und Entscheidungsregeln werden in der Gruppe festgelegt.
- Viele Gemeinschaftliche Wohnprojekte pflegen eine gute Nachbarschaft.
- Die baulichen Gegebenheiten ermöglichen die Pflege sozialer Kontakte und entsprechen dem Anspruch auf Sicherheit und Barrierefreiheit. (vgl. Neue Wohnprojekte für Jung und Alt Gemeinschaftliches Wohnen in Hessen, Hessisches Sozialministerium, Wiesbaden, November 2006).
Nachfolgend werden die häufigsten Formen des gemeinschaftlichen Wohnens beschrieben.
Wohngemeinschaft
Mehrere Menschen bewohnen gemeinsam eine Wohnung oder ein Haus. Jeder Mitbewohner verfügt über mindestens ein Zimmer für die persönliche Privatsphäre. Küche, Esszimmer, Sanitärräume, Terrasse/ Gärten werden gemeinschaftlich genutzt.
Durch die Aufteilung der Miet- und Nebenkosten stellt diese Wohnform eine preisgünstige Alternative dar.
Die gegenseitige Unterstützung ist in der Regel eine Selbstverständlichkeit, jeder wird gebraucht und bringt sich entsprechend der persönlichen Fähigkeit in die Gemeinschaft ein. Die räumliche Nähe setzt für die Mitbewohner ein hohes Maß an Toleranz und sozialer Kompetenz voraus.
Wohngemeinschaften sind meist von privaten Personen gegründete und organisierte Wohnformen, die unter der älteren Bevölkerung aufgrund der begrenzten Privatsphäre bislang eher selten vorkommen.
Hausgemeinschaft
In einer Hausgemeinschaft schaffen und gestalten getrennte Haushalte eine Gemeinschaft. Im Gegensatz zur Wohngemeinschaft bieten die abgeschlossenen Wohnungen mehr individuelle Freiheiten.
Gemeinschaftsbereiche wie z.B. Gemeinschaftsräume, Küche, Werkstatt, Gästewohnung, Büro, Garage oder Wäscheraum bieten Gelegenheit für gemeinsame Unternehmungen.
In der Regel befinden sich die Wohnungen in Privat- oder Gemeinschaftseigentum oder können gemietet werden. Denkbar sind neben Einzelmietverträgen auch gemeinschaftliche Mietverträge.
Betreute Wohn- oder Hausgemeinschaften für hilfe- und pflegebedürftige Personen
In der Regel leben in dieser Wohnform 6 bis 12 Personen in einer barrierefreien Wohnung oder einem geeigneten Haus. Die benötigte Unterstützung wird durch den stundenweisen Einsatz einer Präsenzkraft gewährleistet, der sich notwendigerweise auf bis zu 24 Stunden ausdehnen kann. Die Aufgaben der Präsenzkräfte beziehen sich auf die Organisation des Haushaltes und des Zusammenlebens sowie die Unterstützung in persönlichen Angelegenheiten, weiterführende Hilfe- und Pflegebedarfe werden von ambulanten Versorgungsangeboten (z.B. Pflegediensten) gedeckt.
Jeder Bewohner verfügt über einen eigenen Wohn- und Schlafbereich, Wohnzimmer, Küche, Esszimmer, Sanitärräume, Garten/ Terrasse werden von den Bewohnern gemeinsam gestaltet und genutzt.
Die Bewohner haben normale Mietverträge, der Eigentümer der Wohnung oder des Hauses ist nicht der Träger oder Initiator der Wohn- oder Hausgemeinschaft.
Über die Gestaltung der Wohnung, den Tagesablauf oder die Mahlzeiten, aber auch über die Art und den Umfang der Unterstützung durch ambulante Dienste entscheiden die Bewohner oder ihre gesetzlichen Betreuer gemeinsam mit den Angehörigen.
Die Einhaltung dieser Kriterien ist eine wichtige Grundlage für die Umsetzung dieser Wohnform, Abweichungen führen schnell zum Entstehen sogenannter „Mini-Heime“, in denen die Regeln für das Zusammenleben von den Betreuungs- und/ oder Pflegekräften vorgegeben werden. (siehe auch ambulant betreute Wohngemeinschaft)
Baugemeinschaft
Eine Baugemeinschaft wird von „bauwilligen“ Personen zur Schaffung von Mehrfamilienhäusern oder mehreren Ein- bis Zweifamilienhäusern gegründet.
Der Schwerpunkt dieser Variante liegt auf der individuellen Wohnung und weniger auf der Gemeinschaft.
Durch den Verzicht auf einen Bauträger sind Einsparungen zu erzielen, jedoch ist eine gute vertragliche Grundlage für eine Baugemeinschaft unabdingbar.
Die Vorteile einer Baugemeinschaft zeigen sich z. B. in günstigeren Gesamtbaukosten, den Mitgestaltungsmöglichkeiten am Gebäude und den Wohnungen, das frühzeitige Kennenlernen zukünftiger Nachbarn und Miteigentümer und/ oder der Einplanung gewerblicher Nutzung.
Siedlungsgemeinschaft
Eine Siedlungsgemeinschaft umfasst in der Regel eine höhere Anzahl von BewohnerInnen, welche in mehreren Gebäuden, oft in bestehenden Quartieren, leben.
Um den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft zu begegnen werden Projekte angestoßen, welche gemeinsame Aktivitäten, das Zusammenleben der Generationen und die Nachbarschaftshilfe fördern.
Stadtentwicklungsprojekte beziehen zunehmend gemeinschaftliche Wohnkonzepte in die Überlegungen mit ein.